GR 13 Juli 2020

  • beschlossen, die Planungszonen Oberdornach und Dornachbrugg um zwei Jahre zu verlängern. Die beiden Planungszonen wurden aufgrund der laufenden Ortsplanungsrevision beschlossen und laufen am 20.08.2020 aus. Die Arbeiten im Rahmen der Ortsplanungsrevision sind zwischenzeitlich weit fortgeschritten, aber noch nicht beschlossen und somit auch noch nicht rechtlich verbindlich. Um zu verhindern, dass mit dem Ende der Planungszonen Bauvorhaben lanciert werden, die der revidierten Ortsplanung zuwiderlaufen, werden die Planungszonen benötigt. Die Auflage zu den Planungszonen wird in Kürze eröffnet;
  • beschlossen, bei der KELSAG mit einem Schreiben vorstellig zu werden, weil mehrfach Abfallsammlungen in der Gemeinde Dornach mit Dieselfahrzeugen vorgenommen wurden. Dies, obschon die Aktionärsgemeinden in ihrer Ausschreibung als Zuschlagskriterium aufgeführt haben, dass der gesamte Fuhrpark, also auch Reservefahrzeuge, elektrisch betrieben werden muss;
  • die Beschaffung eines neuen Kommunalfahrzeugs für den Werkhof bewilligt. Das neue Fahrzeug wird elektrisch betrieben, kostet CHF 89’281.15 und wird bei der MK Fahrzeuge GmbH in Triengen bestellt. Das Fahrzeug ging aus einem Vergleich hervor und wurde vorgängig von den Mitarbeitenden der Werkhofequipe getestet. Ersetzt wird mit diesem Fahrzeug ein dieselgetriebenes Fahrzeug;
  • beschlossen, die Verrechnung der Kehrichtgrundgebühr neu nach Haushalten und nicht mehr nach Steuersubjekten, resp. über die Steuerrechnung vorzunehmen. Mit dieser Änderung der Rechnungsstellung wird die Grünabfuhr aus der Kehrichtgrundgebühr herausgelöst und ab 2021 eigenständig verrechnet und die Kehrichtgrundgebühr gesenkt auf neu CHF 40 pro Haushalt und CHF 80 pro Gewerbebetrieb (unter 250 Angestellten);
  • die dritte Etappe zur Einführung von Tempo 30 freigegeben. Nach dem mittleren und unteren Dorfteil wird nun auch an den oberen Hanglagen Tempo 30 eingeführt. Ausgenommen von Tempo 30 sind damit einzig die Kantonsstrassen, die Weidenstrasse und die Apfelseestrasse. Die dritte Etappe soll mit möglichst wenigen baulichen Massnahmen umgesetzt werden;
  • den Entwurf des Parkierungsreglements in erster Lesung beraten und zur kantonalen Vorprüfung verabschiedet. Mit dem Reglement werden die Ziele verfolgt, Fremdparkierung zu vermeiden, die gemeindeeigenen Parkplätze für ihren ursprünglichen Verwendungszweck freizuhalten, das Parkierverhalten bei Grossveranstaltungen und bei verkehrsintensiven Nutzungen zu steuern sowie ein nutzerorientiertes Parkplatzangebot bereitstellen und Anreize für ein Mobilitätsmanagement zu schaffen. Das Reglement wurde darauf ausgerichtet, in der Anwendung möglichst wenig administrativen Aufwand zu verursachen, deshalb ist eine Webschnittstelle vorgesehen, die es den Bezügerinnen und Bezügern von Parkkarten erlaubt, den Kauf übers Internet, resp. einer App vorzunehmen. Es ist vorgesehen, dass die Kontrolle über eine externe Stelle erfolgen soll. Nach erfolgter Vorprüfung wird das Reglement der Gemeindeversammlung unterbreitet;
  • beschlossen, der Gemeindeversammlung den Umbau der Gemeindeverwaltung ohne Photovoltaik-Anlage zu beantragen. Die Gemeindeversammlung wird das Projekt am 26. August 2020 beraten;
  • die Traktanden für die Gemeindeversammlung vom 26. August 2020 beschlossen. Behandelt werden sollen die Jahresrechnung 2019, der Umbau der Gemeindeverwaltung und die Verleihung des Dornacher Anerkennungspreises.

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  1. KELSAG
    Der Gemeinderat Dornach will mit diesem Schreiben an die KELSAG ein Zeichen setzen, dass es ihm und der Bevölkerung von Dornach wichtig ist, dass die Abfallsammlung zukünftig möglichst mit Elektrofahrzeugen erfolgen soll

  2. Tempo 30
    Die Bevölkerung hat an der Urne ein flächendeckende Tempo 30 Zone gefordert. Mit diesem dritten Schritt sieht der GR diese Forderung umgesetzt.
    Während bei der ersten Etappe noch auf viele Stehlen gesetzt wurde, soll die dritte Etappe möglichst ohne viele technische Massnahmen erfolgen. Dies ist möglich, weil sich die Tempo30 Zone in Dornach und auch in der Umgebung etabliert hat. An einzelnen Stellen wird auf eine farbige Bodenmarkierung gesetzt. Auch bei dieser Etappe wird es entsprechende Geschwindigkeitsmessungen geben, die hoffentlich zu keinen weiteren Massnahmen führen.

  3. Kehrichtgrundgebühr
    Die Kehrrichtgrundgebühr musste angepasst werden, weil die heutige Praxis der Verrechnung seit Jahren nicht dem Reglement entspricht.
    Neu soll die Gebühr auf Haushalte resp. Firmensitze angewandt werden. Somit entfallen die heute nicht nachvollziehbaren Mehrfachrechnungen für einen Haushalt (Bei erwachsenen Kindern im Haushalt, bei nicht verheirateten Paaren etc.). Insgesamt werden dadurch weniger Rechnungen verschickt und trotzdem wird die Grundgebühr gesenkt. Dies ist nur möglich, weil ab 2021 neu auch für das Grüngut eine Gebühr verrechnet werden soll. Ob das Grüngut kombiniert mit Küchenabfällen wöchentlich von Haus zu Haus eingesammelt werden soll oder wie heute eine Kombination zwischen Bring und Holservice erfolgt, ist noch völlig offen. Dieser Entscheid wird zu einem späteren Zeitpunkt getroffen.

  4. Umbau Gemeindeverwaltung
    Der Gemeinderat hat leider äusserst knapp entschieden, keine PV-Anlage ins Projekt Umbau Gemeindeverwaltung aufzunehmen. Dies obschon zwei Offerten eine Wirtschaftlichkeit zwischen 14 und 28 Jahren ergeben haben. Die PV-Anlage wäre also “Gewinnbringend” für die Gemeinde Dornach (Keine andere Investition bei diesem Projekt ist “Gewinnbringend”.
    Als Argument wurde aufgeführt, dass die Anlage die Umbaukosten verteuere und sie die ästhetischen Gründen höher gesichtet werden sollen, als die energetischen. Aus meiner Sicht überzeugen beide Argumente nicht. Die PV-Anlage ist gemäss der Wirtschaftlichkeitsprüfung rentabel und die PV-Module sind von den wichtigsten Orten nicht einsehbar. Vom Museumsplatz, vom Herrenbrunnen und vom Picknickplatz bei der Gemeindeverwaltung wären die Module nicht sichtbar. Einzig vom oberen Parkplatz bei der Verwaltung, wären ein Teil der Module zu erkennen.
    Darum von mir: ein klares ja für eine PV-Anlage auf der Gemeindeverwaltung.

  5. Parkierungsreglement
    Die Gemeindeversammlung hat den Gemeinderat 2017 beauftragt ein Parkierungsreglement zu überarbeiten. Seither ist viel Zeit verstrichen, aber auch einiges geschehen. Die Birsstadt Gemeinden haben gemeinsam ein Konzept für die Parkraumbewirtschaftung erarbeitet. Auf dieser Grundlage wurde das vorliegende Parkierungsreglement erstellt und für Dornach angepasst. Wie an der Gemeindeversammlung gewünscht, ist neu nicht nur das nächtliche parkieren geregelt und die Überprüfung funktioniert nicht mehr über die Selbstkontrolle. Im wesentlichen sollen in den Zentren vor den Geschäften (Parkfelder) nur noch kurz parkiert werden können. Für länger Zeiten sollen die Parkhäuser oder Parkplätze (z.B. Kreuzwegparkplatz) parkiert werden. Das regelmässige parkieren auf öffentlichem Grund wird für alle kostenpflichtig, auch für MitarbeiterInnen der Gemeinde Dornach.
    Der Gemeinderat hat das Reglement einstimmig beschlossen.

  6. Neues Kommunalfahrzeug
    Das neue Elektrofahrzeug soll ein heutiges “altes” Diesel-Fahrzeug ersetzen und wird vorwiegend für die “Kübel-Tour” eingesetzt. Gerade für diese Aufgabe punktet ein Elektrofahrzeug besonders. Heute muss der Motor bei Kübel leerungen immer wieder laufen gelassen werden, da sonst die Gefahr besteht, dass die Batterie durch die kurzen Fahrstrecken nicht genügen geladen werden und durch die vielen Zündvorgänge entsprechend entladen wird.
    Das neue Elektrofahrzeug wird bereits von der Nachbargemeinde Reinach erfolgreich eingesetzt.

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