- Kenntnis von der Gründung der Versorgungsregion Alter der Birsstadt genommen und den Grundsatz begrüsst, in der Versorgungsregion mitzuwirken. Die Gründung der Versorgungsregion Alter der Birsstadt geht zurück auf das Altersbetreuungs- und Pflegegesetz APG des Kantons Basel-Landschaft. Dieses schreibt den Gemeinden vor, sich zur Koordination und Gewährleistung eines adäquaten Betreuungsangebots für die ältere Bevölkerung in Versorgungsregionen zusammenzuschliessen. Ein vergleichbares Gesetz existiert im Kanton Solothurn nicht. Die basellandschaftlichen Gemeinden der Birsstadt haben in der Folge abgeklärt, wie sie die Versorgungsregion im Gebiet der Birsstadt umsetzen wollen. Die eingesetzte Arbeitsgruppe der Birsstadt hat sich für einen sanften Start entschlossen und will sukzessive Strukturen, Organisation, Prozesse und Angebote entwickeln. Dieser sanfte Start ist möglich, weil die meisten notwendigen Angebote schon heute durch die Gemeinden sichergestellt sind und die Gemeinden vorerst in grösstmöglicher Autonomie weiterarbeiten wollen. Dornach ist die einzige solothurnische Gemeinde im Gebiet der Birsstadt. Ihre enge Verflechtung mit dem Kanton Basel-Landschaft legt aber nahe, dass sie in der Versorgungsregion eingebunden sein muss. Eine Vollmitgliedschaft ist aufgrund der grossen Unterschiede in den gesetzlichen Grundlagen und der Finanzierung schwierig, ein Vorgehen, wie hier beschlossen daher optimal. Seitens Birsstadt wie auch des Kantons Solothurn besteht Offenheit zur Aufnahme Dornachs in diesem Kreis. Der Gemeinderat unterstützt die Mitwirkung der Gemeinde einstimmig und wird zu späterem Zeitpunkt den Vertrag zur Genehmigung vorgelegt erhalten;
- einem Nachtrag zur Leistungsvereinbarung mit der Spitex Region Birs GmbH zugestimmt, wonach die erste Akonto-Zahlung für ein Geschäftsjahr bereits zu Ende des Vorjahres im Oktober erfolgt. Dies führt 2020 zu einer einmaligen erhöhten Auszahlung (Nachtrag von CHF 260‘000). Mit dieser Modusänderung ist die Finanzierungssicherheit der Spitex Region Birs GmbH am Ende des Geschäftsjahrs gewährleistet. Bis anhin wurde der Finanzbedarf durch die Gemeinde Reinach abgedeckt;
- für das erste Quartal 2020 Steuerforderungen in der Höhe von CHF 102‘595.55 abgeschrieben und Steuerforderungen in der Höhe von CHF 0.00 erlassen;
- die Richtlinien und den Terminplan für das Budget 2021 genehmigt. Die Budgetierung erfolgt aufgrund der Situation um Corona mit einer etwas erhöhten Unsicherheit. Trotz Corona setzt der Gemeinderat die Richtgrösse für den Sachaufwand in der Höhe des Vorjahresbudgets. Auf eine höhere Investitions- und Ausgabentätigkeit der öffentlichen Hand zur Abmilderung der wirtschaftlichen Auswirkungen von Corona wird verzichtet;
- eine ausserordentliche Unterstützung für die KiTa BioKids zur Bewältigung der Corona-Krise bewilligt. Diese sieht den Erlass von zwei Monatsmieten vor. Dazu kommt ein allgemeiner Solidaritätsbeitrag in der Höhe von maximal CHF 3 pro Einwohner. Der Solidaritätsbeitrag wird nur subsidiär zu den kantonalen und Bundeshilfen für KiTas gesprochen und erst auf Abrechnung hin ausbezahlt. Mit diesem Beitrag weicht der Gemeinderat krisenbedingt von der eigentlich in Dornach geltenden Subjektfinanzierung ab und unterstützt auch die Betreuungseinrichtungen direkt. An den Regeln der Subjektfinanzierung will der Gemeinderat trotz Corona keine Änderungen vornehmen. Die Beitragsleistungen an die subventionsberechtigten Eltern werden auch während der Pandemie fortgesetzt. Der Gemeinderat verzichtet aber darauf, Eltern, die nicht subventionsberechtigt sind, aufgrund der aktuellen Situation zusätzlich zu entlasten;
- Wie das bereits sehr umfassende räumliche Leitbild der Gemeinde Dornach gezeigt hat, ist Dornach vielfältig, anspruchsvoll und sehr interessant. Dornach beherbergt eigentlich verschiedene Dörfer im Dorf: einen traditionellen Ortskern Oberdornach, ein sehr eigenständiges und markantes Gebiet ums Goetheanum, eines der grössten Entwicklungsgebiete des Kantons und der Region (HIAG-Areal) und einen urban geprägten, bikantonalen und äusserst stark vom Verkehr geprägten Raum im Brüggli. Eigentlich würden alleine schon diese vier Räume jeweils eine eigene Ortsplanung rechtfertigen. Dadurch ist der Aufwand für eine Ortsplanungsrevision nicht mit standardisierten Massstäben erfassbar. Für diese Arbeiten hat der Gemeinderat ein Nachtragskredit in der Höhe von CHF 99‘677 genehmigt. Im Verlauf der bisherigen Arbeiten sind vielfältige Herausforderungen aktiv bearbeitet worden und in den Planungsprozess eingeflossen. Darüber hinaus hat der Gemeinderat verschiedene Massnahmen zum Schlüsselraum Dornachbrugg im Gesamtbetrag von CHF 120‘451 freigegeben. Dazu gehören ein Beitrag an den Teilzonenplan Migros, städtebauliche Vertiefungen, die Anfertigung eines Modells und weitere Grundlagenarbeiten;
- Kenntnis von den Diskussionen um die Rückerstattung von MiGeL-Kosten (Mittel- und Gegenständeliste) zwischen Krankenversicherern und Altersheimen und den möglichen Auswirkungen auf die Einwohnergemeinden genommen. Je nach Ausgang des Rechtsstreits kann die Gemeinde Dornach als Restfinanzierer mit einer Forderung bis geschätzt CHF 68‘000 konfrontiert werden.
GR 27. April 2020
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Thomas Gschwind
7 Mai 2020Corona hat auch bei der Tagesbetreuung einiges auf den Kopf gestellt. Betreuungsangebote liefen offiziell weiter auch wenn vom Bundesrat ebenfalls kommuniziert wurde, dass die Kinder wenn möglich zu Hause bleiben sollen. Die meisten Eltern konnten sich entsprechend einrichten und schickten die Kinder nicht mehr in die Tagesbetreuung. Die Rechnungen für die fest vereinbarten Betreuungszeiten wurden jedoch weiterhin zugestellt.
Die Idee, dass die nicht in Anspruch genommenen Betreuungszeiten (trotz Rechnungsstellung an Eltern) nicht mehr subventionsberechtigt seinen, konnte ich nicht nachvollziehen. Der GR ist meinem Antrag gefolgt und somit sind alle (beitragsberechtigten) Kosten die in Rechnung gestellt wurden beitragsberechtigt.