1. auf einen Grundsatzbeschluss zur Einschränkung der Beitragsleistung für die Kindertagesbetreuung während der Dauer des gesetzlichen Mutterschaftsurlaubs verzichtet. Damit besteht grundsätzlich während dem Mutterschaftsurlaub Anspruch auf Beitragsleistungen, ohne zwischen dem gesetzlichen und dem freiwilligen Mutterschaftsurlaub zu unterscheiden. Ausschlaggebend für die Berechtigung ist das Vorhandensein eines Anstellungsverhältnisses;
2. die Sitzungsgelder und Aversalentschädigungen des Abrechnungsjahres 2019 genehmigt. Abgelehnt wurden Bestrebungen, eine Erhöhung der Entschädigungen an die Gemeinderäte über Pauschalen zum Aktenstudium herbeizuführen. Einerseits entstünde dadurch eine Ungleichbehandlung zu den Kommissionen, andererseits fehlt dafür auch die gesetzliche Grundlage. Auch hat sich der Gemeinderat gegen die Entschädigung von Transportkosten für Sitzungen und Anlässe in der Gemeinde Dornachs ausgesprochen. Eine Änderung des Systems der Entschädigungen wird erst auf Einführung des Ressortsystems angestrebt;
3. eine summarische Besprechung jener Massnahmen aus dem Legislaturprogramm 2017 – 2021 vorgenommen, die in der Koordination eines Mitglieds des Gemeinderates stehen. Eine Berichterstattung zu den weiteren Massnahmen an den Gemeinderat wird folgen. In gut einem Jahr neigt sich die Legislatur dem Ende entgegen. Dann soll der Bevölkerung gesamtheitlich über die Zielerreichung berichtet werden. In dieser Legislatur hat der Gemeinderat erstmals mit einer systematischen Legislaturplanung gearbeitet. Dieses Mittel bezweckt, gegenüber der Bevölkerung transparent über die Ziele und Prioritäten des Gemeinderates zu informieren und die Erfolge der Legislatur messbar zu machen;
4. in zweiter Lesung die Teilrevision der Gemeindeordnung zur Einführung des Ressortsystems beraten und die Rückweisung an die Arbeitsgruppe beschlossen. Von einzelnen Mitgliedern des Gemeinderates wurde moniert, es seien noch zu viele Fragen offen, die erst geklärt werden müssten. Die Arbeitsgruppe wird nun das Geschäft weiter beraten müssen.
Thomas Gschwind
19 Feb. 2020Mein Kommentar zu Punkt 4 “Ressortsystem”:
Der Gemeinderat hat im Wochenblatt speziell zu einer öffentlichen Sitzung eingeladen. Grund dafür war das wichtige Geschäft „Einführung Ressortsystem“. Was sich dann am Montag in der Aula abspielte, ist wahrlich kein Ruhmesblatt für das Gemeinderatsgremium. Die anwesenden Besucher konnten beim Traktandum „Ressortsystem“ einem wilden durcheinander von Worten folgen, wirklich etwas aussagekräftiges bekamen Sie bei diesem Traktandum nicht zu hören.
Der Gemeinderat kam erst gar nicht zu dem Punkt das Geschäft inhaltlich zu besprechen und nach langem hin und her wurde schliesslich tatsächlich ein Rückweisungsantrag gestellt. Dass diesem Antrag mehrheitlich zugestimmt wurde, ist damit zu erklären, dass zwei Personen, welche direkt in die Ausarbeitung einbezogen waren, den Rückweisungsantrag einbrachten. Die anwesenden BesucherInnen blieben ratlos sitzen, oder haben den Raum schon vorher verlassen. Übrig bleibt ein Scherbenhaufen. Der Scherbenhaufen betrifft aber weniger das Ressortystem, sondern vielmehr das Gemeinderatsgremium. Von allen Seiten wird bekräftigt, dass das Ressortsystem gewollt ist. Worum geht es denn dann? An der nicht öffentlichen GR-Sitzung im Januar wurde das Geschäft bereits einmal beraten. Ziel der nicht öffentlichen Sitzung war es, das Geschäft so weit vorzubereiten, dass es zu einem späteren Zeitpunkt (eben dem 3.2.20) öffentlich behandelt werden kann. Völlig überraschend hat Daniel Müller (FDP) an dieser ersten Sitzung den Antrag gestellt, das Geschäft öffentlich zu beraten. Daniel Müller ist selber Mitglied der vorbereitenden Arbeitsgruppe und hat das Geschäft und das Vorgehen vorbereitet. Unter dem Gesichtspunkt der Transparenz wäre dieser Antrag vielleicht noch knapp nachvollziehbar, dass er aber an der geplanten öffentlichen GR-Sitzung einen Rückweisungsantrag stellt und so jegliche transparente Debatte aushebelt, zeigt ein anderes Bild. Bis heute kann ich dieses Vorgehen sachlich nicht einordnen. Die einzige Erklärung ist für mich persönliche Konflikte, welche in einem Gemeinderat keinen Platz haben dürfen und ausgeräumt werden müssen. Beim Arbeitsklima besteht offensichtlich Handlungsbedarf. Ein klares Bekenntnis zum Wunsch nach einem Ressortsystem wurde von allen Ratskolleginnen – und kollegen mehrfach ausgesprochen. Darum bin ich weiterhin zuversichtlich, dass der Gemeinderat (auch wenn etwas verzögert) einen guten Vorschlag für die Einführung eines Ressortsystems vorlegen wird.
Thomas Gschwind
19 Feb. 2020Mein Kommentar zu Punkt 1
Das Reglement wurde von der Verwaltung strenger ausgelegt, als dies der GR für Sinnvoll erachtet. Während dem Mutterschaftsurlaub soll eine allfällige Beitragsleistung an die Kinderbetreuung möglich sein. Unser Reglement schliesst diese Möglichkeit nicht explizit aus. Die Idee der Beitragsleistungen ist, die Förderung der Berufstätigkeit neben der Arbeit. Auch während dem Mutterschaftsurlaub ist ein Arbeitsverhältnis gegeben und die Betreuungsplätze können nicht für ein paar Wochen aufgegeben werden, ohne dass das Risiko besteht, den Platz zu verlieren. Der Mutterschaftsurlaub ist gesetzlich verankert um Mütter für eine gewisse Zeit zu entlasten. Das gerade in dieser Zeit die Kinderbetreuung geändert werden soll, macht deshalb wenig Sinn.
Thomas Gschwind
19 Feb. 2020Mein Kommentar zu Punkt 2 “Sitzungsgelder”
Vom GR wurde eine rückwirkende Erhöhung der Entschädigung für GR-Mitglieder grossmehrheitlich abgelehnt. Ein anderer Entschluss hätte jeglicher rechtlichen Grundlage entbehrt. Der GR hat zwar die Möglichkeit den Ansatz für Sitzungsgelder selber festzulegen, eine Entschädigung für Vorbereitung ist zur Zeit aber nicht vorgesehen. Eine solche Entschädigung (ca. 5’000.- zusätzlich für jedes GR-Mitglied) rückwirkend zu entrichten wäre aus meiner Sicht weder rechtlich noch moralisch korrekt gewesen. Es ist richtig, dass GR-Mitglieder neben den Sitzungen viele Stunden für die Vorbereitung aufwenden. Dies Zeit darf in Zukunft auch besser honoriert werden. Eine solche Praxisänderung sollte aber erstens im Voraus und zweitens idealerweise auf eine neue Amtsperiode eingeführt werden. Genau solche Überlegungen spielen auch bei der Ausarbeitung des Ressortsystems eine Rolle.