Anlässlich seiner Sitzung vom 12.08.2019 hat der Gemeinderat:
- einer Angebotspartnerschaft mit der Caritas für die Kulturlegi zugestimmt. Die Angebotspartnerschaft umfasst den kostenlosen Zutritt zum Freibad und zum Hallenbad für lnhaoerinnen und Inhaber der Kulturlegi. Die Kulturlegi ist ausschliesslich Personen zugänglich, die an oder unter der Armutsgrenze leben. Sie ermöglicht diesen Personen, trotz ihrer Situation am gesellschaftlichen Leoen teilzuhaoen. Aufgrund der Nutzerzahlen der Kulturlegi rechnet die Gemeinde mit keinen spüroaren Auswirkungen auf die Besucherzahlen in den IJeiden Schwimmbädern;
- die Abschreibungen auf Steuerforderungen des zweiten Quartals in der Höhe von CHF 80’714.95 genehmigt. Die Erlasse liegen im zweiten Quartal bei CHF 0;
- den Ausschreibungsunterlagen der Energieregion Birsstadt für öffentliche Ladestationen für Elektroautos zugestimmt. Die Gemeinde Dornach nimmt an der gemeinsamen Ausschreibung der Birsstadtgemeinden teil. Um zukünftig ein möglichst flächendeckendes diskriminierungsfreies Angebot an Ladeinfrastruktur in den Gemeinden zu gewährleisten, wollen sich die Gemeinden der Energieregion Birsstadt für eine gemeinsame Ausschreibung von Elektroladestationen zusammenschliessen. Ziel ist, auf der gesamten Fläche der Birsstadt die gleichen Rahmenbedingunge anzuwenden. So soll der Zugang zu den Ladestationen diskriminierungsfrei sein, d.h. Elektroautos können unabhängig von der Automarke aufgeladen werden. Dasselbe gilt für de Zahlungsverkehr. Die Ladestationen sollen mit den gängigen Zahlungsmitteln zu den gleichen Konditionen genutzt werden können. Auch die Beschilderung zu den Ladestationen soll einheitlich erfolgen und schliesslich muss der Strom aus erneuerbaren Quellen stammen. Die Gemeinden werden dafür die für die Ladestationen beanspruchten Flächen den Anoietern kostenlos zur Verfügung stellen. Es ist angedacht, Nutzungsverträge über eine Zeitperiode von rund 15 – 20 Jahren zu vereinbaren. Weitere Kosten entfallen keine auf die Gemeinden;
- einen Auftrag in der Höhe von CHF 52’000 (Nachtragskredit) zur Erarbeitung der Vertiefungsstudie Widen-Nord an das Büro Feddersen & Klostermann/ STUDIO Brühlmann Loetscher Buson erteilt. Im Prozess der Ortsplanungsrevision werden die Leitsätze des räumlichen Leitbildes der einzelnen Schlüsselräume über den Zwischenschritt „Masteridee” in Zonenplan und Zonenreglement konkretisiert. Für den Schlüsselraum Apfelsee-Widen gibt es bislang als Grundlagen das Teilleitbild Widen-Nord sowie den Masterplan der HIAG, welcher konkreter ist und sich auf das südliche Widengebiet konzentriert. Die übrigen Gebiete, Widen Nord bis zu den „Ziegler-Hallen”, das Quartier Apfelsee und der Bereich der geplanten Unterführung beim Jugendhaus bedürfen ebenfalls eines Zwischenschrittes vor der Erstellung des Zonenplanes. Bei Widen-Nord handelt es sich, wie beim südlichen Gebiet, um eine Arealentwicklung. Fragen betreffen hier die Zukunft des Treff12, die industrielle Nutzung oder Aufwertung mit Grüngürteln und Wohngebieten und viele weitere. Das gewählte Büro eignet sich am besten für diesen Auftrag, weil es die Arbeiten zum HIAG-Areal und dessen Masterplan geleistet hat und dadurch mit den Themen bestens vertraut ist und Planmodelle und Kartenmaterial IJereits vorliegen. Auch können so planerische Brüche verhindert und in einer grossen Einheit geplant werden;
- die Schlussabrechnung zum abgebrochenen Umbauprojekt für das Verwaltungsgebäude an der Hauptstrasse 33 genehmigt. Die Planung war bis und mit Baugesuch fertiggestellt. Der AIJschluss war erst jetzt möglich, weil noch immer Rechnungen aus Arbeiten offen waren. Die letzte Rechnung ist erst im Juni 2019 eingetroffen. Vom Gesamtkredit von CHF 1’880’000 wurden CHF 450’728.90 ausgegeben. Davon entfallen CHF 260’594.45 auf Arbeiten, welche nicht für ein neues Projekt weiterverwendet werden können und damit keinen Gegenwert mehr haben. Weitere CHF 119’617.55 gehen auf die Miete und Einrichtung des Provisoriums an der Weidenstrasse Die übrigen Ausgaben sind Leistungen, welche in der neuen Planung weiterverwendet werden können. Die Miete für das Provisorium fällt weiterhin an. Dafür wurde der zusätzliche Büroraum an der Hauptstrasse 29 gekündigt und an der Hauptstrasse 33 fallen während des Leerstands keine Nebenkosten an;
- für das neue Projekt zum Umbau der Gemeindeverwaltung die Architekturleistungen im Umfang von CHF 100’000 exkl. MWSt. an das Büro Kunz & Jeppesen vergeben. Das neue Projekt zum Umbau der Verwaltung wird von einer Steuergruppe unter Leitung von Daniel Müller, Vizepräsident des Gemeinderates, geführt. Die Steuergruppe hat in insgesamt sechs Sitzungen den Bedarf an das Raumprogramm ermittelt und unter Beratung durch Urs Giger ein Konzept für den Umbau inklusive Zeitplan erarbeitet. Die Sozialregion Dorneck bildet nicht Bestandteil dieser Planung. Für deren räumliche Unterbringung wird ein eigenständiges Projekt angestossen. Mit dem vorliegenden Konzept soll nun in die Erarbeitung des Vorprojekts eingestiegen werden. Für die Ausarbeitung des Vorprojekts hat die Steuerungsgruppe insgesamt sechs Architekturbüros angefragt. Zwei Architekturbüros haben Offerten eingereicht. Der Gemeinderat hat in Kenntnis der guten Qualifikationen beider Offertsteller dem günstigeren Anbieter den Zuschlag erteilt. Mit dem Vorprojekt werden auch genauere Aussagen zur tatsächlichen Kostenhöhe möglich
- den Entwurf des Planungsausgleichsreglements genehmigt und der Gemeindeversammlung zur Genehmigung beantragt. Das neue kantonale Planungsausgleichsgesetz (PAG) ermöglicht den Gemeinden, ein Planungsausgleichsreglement (PAR) zu erlassen. Das kantonale Gesetz geht zurück auf die am 3. März 2013 vom Volk angenommene und per 1. Mai 2014 in Kraft getretene Revision des Bundesgesetzes über die Raumplanung. Dieses macht den Kantonen minimale Vorgaben für die zwingende Regelung eines angemessenen Ausgleichs für erhebliche Vor- und Nachteile durch Massnahmen der Raumplanung. Den Gemeinden wiederum steht nur ein begrenzter Spielraum für eine eigene Abschöpfung des Mehrwerts zur Verfügung. Das vorliegende Reglement wurde auf Basis des Musterreglements des Kantons erarbeitet und setzt auf die höchste Abschöpfung seitens der Gemeinde (20% Kanton und 20% Gemeinde)
- den Auftrag zur Planung der Mehrzweckhalle Brühl auf der Basis der Erkenntnisse der Machbarkeitsstudie freigegeben und die Honorarausschreibung beauftragt. An der Gemeindeversammlung vom 28. November 2018 wurde ein Kredit in der Höhe von CHF 50’000 für ein Vorprojekt zur Mehrzweckhalle beim Schulhaus Brühl gesprochen. Am 29.04.2019 hatte der Gemeinderat dem Büro Flubacher Nyfeler den Auftrag zu einer Machbarkeitsstudie gegeben. Diese Arbeit liegt nun vor und wurde noch vor der Sommerpause mit der Begleitgruppe besprochen und von dieser sehr positiv aufgenommen. Speziell positiv hervorgehoben wurden der Erhalt der heutigen Schulanlage in ihrem Erscheinungsbild, die Aufwertung des Standorts mit einer Turnhalle und zusätzlichen Tagesstrukturen. Es muss auch noch überprüft werden, ob die Kostenschätzung für dieses Vorhaben in den Rahmen der Gesamtkosten passt. Durch die Grösse des Projektes und dementsprechend der Höhe des Honorars muss nach SIA 144 eine Honorarausschreibung vorgenommen werden;
- den Schulen Dornach ein auf ein Jahr befristetes Pensum von 80 – 100% für den Einsatz einer Springerin oder eines Springers als Vertretung von ausgefallenen Lehrpersonen genehmigt. Die bisherige Organisation von Stellvertretungen war finanziell und administrativ sehr aufwändig. Springerinnen und Springer sind Lehrpersonen, die zu einem Teilzeitpensum an einer Schule angestellt sind, aber keine fix zugeteilten Lektionen unterrichten. Sie können bei unvorhergesehenen Ausfällen einer Lehrperson von der Schulleitung kurzfristig eingesetzt werden. Der Einsatz beschränkt sich aber auf kurze Vertretungen. Mittel- und langfristige Abwesenheiten werden mit ordentlichen Stellvertretungen organisiert. Ziel dieser Anstellung ist in erster Linie, Unterrichtsausfälle zu vermeiden. Zudem soll der Aufwand des Sekretariats, der Schulleitung und der Lehrpersonen für die Suche nach Stellvertretungen reduziert werden. Finanziell wird die Anstellung einer Springerin oder eines Springers nicht teurer, wie die heutige Lösung. Ob die feste Anstellung eines Springers oder einer Springerin die bessere Lösung ist, soll nach einem Jahr evaluiert werden.
Gemeindepräsidium
Daniel Urech
22 Aug. 2019Die erste Gemeinderatssitzung nach den Sommerferien war von einer vollbefrachteten Traktandenliste geprägt; die Sitzung dauerte ganze 3 Stunden und 20 Minuten.
Erfreulich, dass Dornach Sozialhilfebeziehenden, die über die Caritas Kulturlegi verfügen, in unsere Bäder freien Eintritt gewährt.
Erfreulich, dass sich der Gemeinderat Dornach lediglich gegen die Stimmen der FDP, welche einen Satz von 30% verlangten für 40% Mehrwertabschöpfung bei Einzonungen ausgesprochen hat.
Und erfreulich schliesslich auch, dass wir beim Umbau des Verwaltungsgebäudes an der Hauptstrasse 33 mit der Vergabe der Architekturleistungen einen Schritt weitergekommen sind.
Überhaupt nicht erfreulich ist der massive Verlust aus dem gescheiterten ersten Projekt für diesen Verwaltungsumbau. Das ist kein Ruhmesblatt in der Geschichte Dornachs!